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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Leistungen und Angebote von Cornelia Rinne erfolgen, soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsabschluss, Kostenvoranschläge
(1) In Prospekten, Anzeigen etc. enthaltene Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Kostenvoranschläge hält sich Cornelia Rinne 30 Kalendertage gebunden.
(2) Erteilte Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Cornelia Rinne.
(3) Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, sind nur gültig, wenn sie von Cornelia Rinne schriftlich bestätigt wurden.
(4) Arbeiten, die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehen, sind vom jeweiligen Kostenvoranschlag nicht erfasst und werden gesondert berechnet.


§ 3 Preise
Kostenvoranschläge werden aufgrund der aktuellen, auf den Webseiten www.cornelia-rinne.de und www.dichtkunst.info ausgewiesenen Preise erstellt. Cornelia Rinne behält sich vor, diese Preise jederzeit anzupassen oder zu ändern. Für einzelne Verträge gelten im übrigen die Vereinbarungen gemäß jeweiliger Kostenvoranschläge. Je nach Auftragsart bzw. Auftragsvolumen ist Cornelia Rinne berechtigt, eine pauschale Abgeltung von Mehrarbeiten, welche nicht durch Kostenvoranschläge erfasst sind, in Höhe von 15% des Honorars zu veranschlagen.

§ 4 Termine
(1) Terminsvereinbarungen jeglicher Art, insbesondere Fertigstellungstermine, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Cornelia Rinne.
(2) Verzögerungen, die darauf beruhen, dass für die Auftragsdurchführung erforderliche Informationen, Daten bzw. Materialien nicht den vereinbarten Anforderungen entsprechend beigebracht werden, gehen nicht zu Lasten von Cornelia Rinne. Diese wird in den vorgenannten Fällen den jeweiligen AuftraggeberInnen die behindernden Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen.
(3) Für nachweislich von Cornelia Rinne zu vertretende Verzögerungen wird die Dauer der seitens der AuftraggeberInnen einzuräumenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt. Sollte aufgrund des Umfangs der zu erstellenden Arbeiten die Einhaltung dieser Frist aus tatsächlichen Gründen unöglich sein, so gilt eine angemessene Verlängerung als stillschweigend vereinbart.


§ 5 Leistungsort
(1) Leistungs- und Erfüllungsort ist Worms.
(2) So weit gesetzlich zulässig, ist Worms ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Die Abgabe der Arbeiten an die AuftraggeberInnen erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in den Räumlichkeiten von Cornelia Rinne. Sofern die Abgabe der Arbeiten aufgrund ausdrücklicher Weisung des Auftraggebers per Email oder per Post, Paketdienst oder sonstigem Zustelldienst erfolgt, übernimmt Cornelia Rinne keine Gewähr für die komplette und schadensfreie Übermittlung der Arbeiten, insbesondere auch keine Gewähr für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.


§ 6 Gewährleistung
(1) Sind die Arbeiten mangelhaft ausgeführt oder fehlen ihnen zugesicherte Eigenschaften, so ist Cornelia Rinne nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche der AuftraggeberInnen zum Ersatz oder zur Nachbesserung berechtigt.
(2) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, können die AuftraggeberInnen wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(3) Offensichtliche Mängel müssen Cornelia Rinne in jedem Fall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Arbeiten, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Arbeiten sind Cornelia Rinne in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zu übergeben.
(4) Überlassene Datenträger sind unverzüglich nach Erhalt auf deren technisch einwandfreien Zustand zu überprüfen. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber Cornelia Rinne aus.


§ 7 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Cornelia Rinne als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht. Im übrigen gelten vorrangig die schriftlichen Vereinbarungen mit Cornelia Rinne bei Übergabe der Arbeiten. Bei der Übergabe sensibler Datensätze, die den AuftraggeberInnen nur in einfacher Form vorliegen, setzt Cornelia Rinne voraus, dass die AuftraggeberInnen hiervon entweder nur Kopien an Cornelia Rinne weiterleiten oder entsprechende Ablichtungen zur eigenen Sicherheit in ihren Unterlagen bereithalten.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Cornelia Rinne behält sich das Eigentum an dem Auftragsgegenstand bis zur Erfüllung aller Forderungen von Cornelia Rinne gegen die AuftraggeberInnen vor. Hiervon unberührt bleibt das durch Copyright geschützte geistige Eigentum an den Werken.

§ 9 Zahlung
(1) Die Vergütung wird, unabhängig von einem vereinbarten Zahlungstermin oder von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel, sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach plichtgemässem Ermessen von Cornelia Rinne geeignet sind, die Kreditwürdigkeit der AuftraggeberInnen zu mindern. Alle Zahlungen haben direkt an Cornelia Rinne zu erfolgen, Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht von Cornelia Rinne nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Cornelia Rinne über den Betrag verfügen kann.
(2) Die Vergütung ist grundsätzlich bei Abholung der Arbeiten fällig und, falls nicht schriftlich anderweitig vereinbart, sofort zu zahlen.
(3) Cornelia Rinne ist berechtigt, einen angemessenen Kostenvorschuss in Höhe von bis zu 50% der zu erwartenden Auftragssumme bereits bei Erteilung des Auftrages einzufordern.
(4) Cornelia Rinne ist trotz anders lautender Bestimmungen der AuftraggeberInnen berechtigt, Zahlungen zunächst auf deren ältere Schulden anzurechnen und wird die AuftraggeberInnen über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Cornelia Rinne berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(5) Die AuftraggeberInnen sind zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
(6) Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch die AuftraggeberInnen, insbesondere deren Rücktritts vom Vertrag, ist Cornelia Rinne berechtigt, 50% der Angebotssumme zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie nachgewiesener verauslagter Abwicklungskosten, Materialkosten und sonstiger entstandener Auslagen als Schadensersatz zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.


§ 10 Vervielfältigung
Das Recht zur Vervielfältigung der von Cornelia Rinne selbst entworfenen Arbeiten steht, soweit nicht anderweitig vereinbart, ausschliesslich Cornelia Rinne zu.

§ 11 Anwendbares Recht
Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Cornelia Rinne und den AuftraggeberInnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: 01.01.2012